Bildungsurlaub
Bayern und Sachsen sind derzeit die einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt. Die rechtlichen Grundlagen variieren zwischen den Bundesländern.
Bildungsurlaub für deine Weiterbildung – Das solltest du wissen:
- Dein Arbeitsort ist entscheidend, nicht der Firmensitz.
- Die Beantragung von Bildungsurlaub muss in der Regel mindestens 6 Wochen (in Baden-Württemberg sind es 9 Wochen) vorher erfolgen.
- Bildungsurlaub sollte in der Regel einen beruflichen Bezug haben. Überlege dir am besten vorab, wie du den beruflichen Nutzen der Weiterbildung begründen kannst.
- In einigen Bundesländern gibt es eine Mindestbetriebsgröße, ab der Bildungsurlaub gewährt wird. Häufig sind es 10 Mitarbeiter. Außerdem gibt es meiste eine Mindestzeit der Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten.
- Die Anzahl der Bildungsurlaubstage bezieht sich auf eine 5 Tagewoche und muss bei mehr oder weniger Arbeitstagen pro Woche entsprechend angepasst werden. In vielen Bundesländern kann der Anspruch aus dem aktuellen Jahr und dem Folgejahr zu 10 Tagen zusammengefasst werden.
- In vielen Bundesländern kannst du nicht genutzten Bildungsurlaub auf Antrag in das Folgejahr übertragen. Schreibe einfach bis zum 31. Dezember an deine Personalabteilung, dass du deine Bildungstage auf das kommende Jahr übertragen möchtest. Ablehnen darf der Arbeitgeber nicht, sofern in deinem Bundesland eine Übertragung möglich ist.
- Lehnt dein Arbeitgeber deinen Bildungsurlaubsabtrag, z.B. aus betrieblichen Gründen, ab, bleibt dein Bildungsurlaubsanspruch (auch über die Jahresgrenze hinweg) bestehen. Das heißt bei Ablehnung, wird dein Anspruch automatisch ins Folgejahr übertragen.
- Bitte beachte, dass sich Gesetze ändern können und es ratsam ist, vor der Beantragung von Bildungsurlaub die aktuellsten Bestimmungen direkt bei den zuständigen Behörden zu prüfen.
Übersicht der Bildungsurlaubsgesetze
Für Berlin haben wir für unsere Seminare die Anerkennung als Bildungsurlaub vorliegen. Für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland können wir sie mit einem Vorlauf von 12 Wochen beantragen, jedoch ohne Gewähr, da wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten in den jeweiligen Behörden haben. In Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können wir die Anerkennung in Absprache beantragen. Hierbei kommt es auf das gewünschte Seminar an. Melde dich einfach bei uns, wenn du eine Bildungsurlaub-Anerkennung benötigst und wir beraten dich gerne und leiten alles in die Wege.
Bildungsurlaub nach Bundesländern im Überblick
Bundesland |
Gesetz |
Tage pro Jahr |
Zusammenfassung von 2 Jahren |
Anerkennung NLP-Zentrum |
Baden-Württemberg |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren |
Nein, leider nicht möglich |
|
Berlin |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren |
Ja, alle Anerkennungen vorrätig |
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Brandenburg |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren |
Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit |
|
Bremen |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren |
Nein, leider nicht möglich |
|
Hamburg |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren |
Nach Absprache |
|
Hessen |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren |
Nein, leider nicht möglich |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren. Es gilt ein 2-Jahres-Zyklus ab ungeraden Jahren (2025, 2027…) |
Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit |
|
Niedersachsen |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren |
Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit |
|
Nordrhein-Westfalen |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren |
Nein, leider nicht möglich |
|
Rheinland-Pfalz |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren. Es gilt ein 2-Jahres-Zyklus ab ungeraden Jahren (2025, 2027…) |
Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit |
|
Saarland |
5 Tage |
Ja, bei Einvernehmen mit Arbeitgeber |
Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit |
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Sachsen-Anhalt |
Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung |
5 Tage |
Ja, 10 Tage in 2 Jahren |
Nach Absprache |
Schleswig-Holstein |
5 Tage |
Ja, Übertragung ins Folgejahr möglich |
Nach Absprache |
|
Thüringen |
5 Tage |
Ja, Übertragung ins Folgejahr möglich |
Nach Absprache |
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Bayern |
– |
– |
– |
– |
Sachsen |
(In Planung ab 2027) |
– |
– |
– |
Antragsfristen und Antragsverfahren
Rechtzeitige Beantragung
Die Beantragung muss in der Regel mindestens 6 Wochen vor Beginn (manchmal 9 Wochen) der Bildungsmaßnahme beim Arbeitgeber erfolgen – eine Prüfung der jeweiligen Landesgesetze ist empfehlenswert
Schriftlicher Antrag erforderlich
Der Antrag muss in der Regel schriftlich gestellt werden mit Nachweis über die anerkannte Bildungsveranstaltung. Der Arbeitgeber kann bis 4 Wochen (in einigen Bundesländern auch 2 Wochen) vor Kursbeginn den Bildungsurlaub aus wichtigem Grund ablehnen. Tut er dies nicht, gilt der Antrag als bewilligt.
Ablehnungsgründe des Arbeitgebers:
- Betriebliche Belange (z.B. Urlaubszeit, wichtige Projekte)
- Bereits zu viele Beschäftigte im Bildungsurlaub
- Unzureichende Vorlaufzeit bei der Beantragung
- Bei berechtigter Ablehnung erfolgt automatische Übertragung ins Folgejahr
Mindestbetriebsgrößen und Ausnahmen für kleine Unternehmen
Die Regelungen zur Mindestbetriebsgröße variieren erheblich zwischen den Bundesländern, oft gilt für einen Rechtsanspruch eine Mindestbetriebsgröße von 10 Mitarbeitern.
- In Betrieben unter der Mindestgröße besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch
- Freiwillige Gewährung durch den Arbeitgeber bleibt möglich
- Teilzeitbeschäftigte werden anteilig zur Betriebsgröße hinzugerechnet
- Auszubildende zählen in der Regel nicht zur Mindestbeschäftigtenzahl
Förderfähige Bildungsinhalte
In den meisten Bundesländern sind politische Bildung und berufliche Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt, weitere Themen unterscheiden sich nach Bundesländern.
- Berufliche Weiterbildung: Fachkurse, Zertifikatslehrgänge, Kommunikationstrainings
- Politische Bildung: Seminare zu gesellschaftlichen und demokratischen Themen
- Ehrenamtliche Qualifizierung: Schulungen für gemeinnützige Tätigkeiten
- Gesundheitsbildung: Präventionskurse, Stressmanagement (je nach Bundesland)
In Berlin gilt, dass Bildungsurlaub auch für Bildungsinhalte möglich ist, die sich nicht direkt auf deine aktuelle Tätigkeit beziehen. Allerdings muss die Weiterbildung trotzdem einen Nutzen für deinen Arbeitgeber haben. Die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten sollten also in irgendeiner Weise positiv zu deiner beruflichen Leistung oder zur allgemeinen Entwicklung des Unternehmens beitragen. Wichtige Stichworte könnten hier sein: Kommunikationsfähigkeiten, Stressmanagement, Konfliktmanagement, Emotionale Intelligenz, Motivation und Zielsetzung. Gerne beraten wir dich in Hinblick auf die Passung und den Nutzen deiner Weiterbildung.
Grundsätzlich nicht anerkannte Veranstaltungen
- Reine Erholungs- oder Freizeitaktivitäten
- Hobbykurse ohne beruflichen oder gesellschaftlichen Bezug
- Veranstaltungen ohne anerkannten Bildungsträger
Hinweis zum Schluss: Wir können Fehler machen und Gesetze können sich ändern. Um sicherzugehen, schaue dir bitte das jeweilige Gesetz an oder lasse dich von uns beraten.
Stand: September 2025