Fraud Blocker

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ermöglicht es Arbeitnehmern, sich unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts Urlaub für eine Weiterbildung zu nehmen. Er wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt und soll der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise 10 Tage in 2 Jahren. Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft werden laut gesetzlicher Regelung nicht übernommen, können aber manchmal trotzdem vereinbart werden.
Bayern und Sachsen sind derzeit die einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt. Die rechtlichen Grundlagen variieren zwischen den Bundesländern.

Bildungsurlaub für deine Weiterbildung – Das solltest du wissen:

  • Dein Arbeitsort ist entscheidend, nicht der Firmensitz.
  • Die Beantragung von Bildungsurlaub muss in der Regel mindestens 6 Wochen (in Baden-Württemberg sind es 9 Wochen) vorher erfolgen.
  • Bildungsurlaub sollte in der Regel einen beruflichen Bezug haben. Überlege dir am besten vorab, wie du den beruflichen Nutzen der Weiterbildung begründen kannst.
  • In einigen Bundesländern gibt es eine Mindestbetriebsgröße, ab der Bildungsurlaub gewährt wird. Häufig sind es 10 Mitarbeiter. Außerdem gibt es meiste eine Mindestzeit der Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten.
  • Die Anzahl der Bildungsurlaubstage bezieht sich auf eine 5 Tagewoche und muss bei mehr oder weniger Arbeitstagen pro Woche entsprechend angepasst werden. In vielen Bundesländern kann der Anspruch aus dem aktuellen Jahr und dem Folgejahr zu 10 Tagen zusammengefasst werden.
  • In vielen Bundesländern kannst du nicht genutzten Bildungsurlaub auf Antrag in das Folgejahr übertragen. Schreibe einfach bis zum 31. Dezember an deine Personalabteilung, dass du deine Bildungstage auf das kommende Jahr übertragen möchtest. Ablehnen darf der Arbeitgeber nicht, sofern in deinem Bundesland eine Übertragung möglich ist.
  • Lehnt dein Arbeitgeber deinen Bildungsurlaubsabtrag, z.B. aus betrieblichen Gründen, ab, bleibt dein Bildungsurlaubsanspruch (auch über die Jahresgrenze hinweg) bestehen. Das heißt bei Ablehnung, wird dein Anspruch automatisch ins Folgejahr übertragen.
  • Bitte beachte, dass sich Gesetze ändern können und es ratsam ist, vor der Beantragung von Bildungsurlaub die aktuellsten Bestimmungen direkt bei den zuständigen Behörden zu prüfen.

Übersicht der Bildungsurlaubsgesetze

Für Berlin haben wir für unsere Seminare die Anerkennung als Bildungsurlaub vorliegen. Für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland können wir sie mit einem Vorlauf von 12 Wochen beantragen, jedoch ohne Gewähr, da wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten in den jeweiligen Behörden haben. In Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können wir die Anerkennung in Absprache beantragen. Hierbei kommt es auf das gewünschte Seminar an. Melde dich einfach bei uns, wenn du eine Bildungsurlaub-Anerkennung benötigst und wir beraten dich gerne und leiten alles in die Wege.

Bildungsurlaub nach Bundesländern im Überblick

Bundesland

Gesetz

Tage pro Jahr

Zusammenfassung von 2 Jahren

Anerkennung NLP-Zentrum

Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren

Nein, leider nicht möglich

Berlin

Bildungszeitgesetz

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren

Ja, alle Anerkennungen vorrätig

Brandenburg

Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren

Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit

Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren

Nein, leider nicht möglich

Hamburg

Bildungsurlaubsgesetz

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren

Nach Absprache

Hessen

Hessisches Bildungsurlaubsgesetz

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren

Nein, leider nicht möglich

Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellungsgesetz

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren. Es gilt ein 2-Jahres-Zyklus ab ungeraden Jahren (2025, 2027…)

Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit

Niedersachsen

Bildungsurlaubsgesetz

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren

Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit

Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren

Nein, leider nicht möglich

Rheinland-Pfalz

Bildungsfreistellungsgesetz

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren. Es gilt ein 2-Jahres-Zyklus ab ungeraden Jahren (2025, 2027…)

Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit

Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz

5 Tage

Ja, bei Einvernehmen mit Arbeitgeber

Ja, mit 12 Wochen Vorlaufzeit

Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung

5 Tage

Ja, 10 Tage in 2 Jahren

Nach Absprache

Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz

5 Tage

Ja, Übertragung ins Folgejahr möglich

Nach Absprache

Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

5 Tage

Ja, Übertragung ins Folgejahr möglich

Nach Absprache

Bayern

Sachsen

(In Planung ab 2027)

Antragsfristen und Antragsverfahren

Rechtzeitige Beantragung

Die Beantragung muss in der Regel mindestens 6 Wochen vor Beginn (manchmal 9 Wochen) der Bildungsmaßnahme beim Arbeitgeber erfolgen – eine Prüfung der jeweiligen Landesgesetze ist empfehlenswert

Schriftlicher Antrag erforderlich

Der Antrag muss in der Regel schriftlich gestellt werden mit Nachweis über die anerkannte Bildungsveranstaltung. Der Arbeitgeber kann bis 4 Wochen (in einigen Bundesländern auch 2 Wochen) vor Kursbeginn den Bildungsurlaub aus wichtigem Grund ablehnen. Tut er dies nicht, gilt der Antrag als bewilligt.

Ablehnungsgründe des Arbeitgebers:

  • Betriebliche Belange (z.B. Urlaubszeit, wichtige Projekte)
  • Bereits zu viele Beschäftigte im Bildungsurlaub
  • Unzureichende Vorlaufzeit bei der Beantragung
  • Bei berechtigter Ablehnung erfolgt automatische Übertragung ins Folgejahr

Mindestbetriebsgrößen und Ausnahmen für kleine Unternehmen

Die Regelungen zur Mindestbetriebsgröße variieren erheblich zwischen den Bundesländern, oft gilt für einen Rechtsanspruch eine Mindestbetriebsgröße von 10 Mitarbeitern.

  • In Betrieben unter der Mindestgröße besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch
  • Freiwillige Gewährung durch den Arbeitgeber bleibt möglich
  • Teilzeitbeschäftigte werden anteilig zur Betriebsgröße hinzugerechnet
  • Auszubildende zählen in der Regel nicht zur Mindestbeschäftigtenzahl

Förderfähige Bildungsinhalte

In den meisten Bundesländern sind politische Bildung und berufliche Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt, weitere Themen unterscheiden sich nach Bundesländern.

  • Berufliche Weiterbildung: Fachkurse, Zertifikatslehrgänge, Kommunikationstrainings
  • Politische Bildung: Seminare zu gesellschaftlichen und demokratischen Themen
  • Ehrenamtliche Qualifizierung: Schulungen für gemeinnützige Tätigkeiten
  • Gesundheitsbildung: Präventionskurse, Stressmanagement (je nach Bundesland)

In Berlin gilt, dass Bildungsurlaub auch für Bildungsinhalte möglich ist, die sich nicht direkt auf deine aktuelle Tätigkeit beziehen. Allerdings muss die Weiterbildung trotzdem einen Nutzen für deinen Arbeitgeber haben. Die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten sollten also in irgendeiner Weise positiv zu deiner beruflichen Leistung oder zur allgemeinen Entwicklung des Unternehmens beitragen. Wichtige Stichworte könnten hier sein: Kommunikationsfähigkeiten, Stressmanagement, Konfliktmanagement, Emotionale Intelligenz, Motivation und Zielsetzung. Gerne beraten wir dich in Hinblick auf die Passung und den Nutzen deiner Weiterbildung.

Grundsätzlich nicht anerkannte Veranstaltungen

  • Reine Erholungs- oder Freizeitaktivitäten
  • Hobbykurse ohne beruflichen oder gesellschaftlichen Bezug
  • Veranstaltungen ohne anerkannten Bildungsträger

Hinweis zum Schluss: Wir können Fehler machen und Gesetze können sich ändern. Um sicherzugehen, schaue dir bitte das jeweilige Gesetz an oder lasse dich von uns beraten.

Stand: September 2025